27 Okt Tierhaltung : Tierschutz : Tierversuche II In der deutschen Forschung
Jede/r WissenschaftlerIn, der/die in Deutschland mit und an Tieren Versuche durchführen will muss dies bei der zuständigen Behörde (länderspezifisch) beantragen. In diesem Antrag auf ein Versuchsvorhaben muss er/sie u.a. genau erläutern warum ein Tierversuch notwendig ist (siehe Abb.) und welchen potentiellen Nutzen das Vorhaben hat. Ebenso muss zum Antrag eine Nichttechnische Projektzusammenfassung geschrieben werden. Dieses allgeimverständliche Dokument wird bei Genehmigung des Versuchsvorhabens der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt.
Die gesetzlichen Regelungen, die das Tierwohl gewährleisten sollen, liefern das deutsche Tierschutzgesetz TierSchG.
Es hat den Grundsatz: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ und widmet sich dann der Haltung, dem Töten, Eingriffen an Tieren, Tierversuchen, den Tierschutzbeauftragten sowie u.a. dem Handel mit Tieren. Insgesamt 22 Paragraphen allein im Tierschutzgesetzt. Als ich diese Unterteilung das erste Mal las, fragte ich mich wie man dazu kam. Meine Erwartungen an den Text waren deutlich positiver was die Titel und den Inhalt anging. Warum nur ein Grundsatz und dann gleich Regelungen zu Maßnahmen, die für mich (persönlich) alle eher negativ behaftet sind? Die Antwort findet sich in der Entstehungsgeschichte des Gesetzes.
Das erste deutsche Tierschutzgesetz wurde 1933 als Reichstierschutzgesetz verabschiedet. Bis dahin waren nur einige Straftaten im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 definiert. Das Reichstierschutzgesetz wurde ideologisch propagiert aber doch den ökonomischen Zielen Untergeordnet. Somit ging es darum dem Tier als ‚wirtschaftlichem Faktor‘, und das es nun mal hauptsächlich als Milch- und Fleischlieferant war, den Schutz zu bieten den es benötigt um ein gutes Endprodukt zu liefern. Den initialen Anlass lieferte jedoch tatsächlich Pelz als ein weiteres tierisches Produkt. Viele der Bereiche und Anwendungen an Tieren, die wir heute als schützenswert sehen, gab es damals zum Teil noch nicht es wurde eben das gesetzlich reguliert was ökonomisch relevant war.
Wiki Link: Geschichte des Tierschutzes in Deutschland
([Werbung]: die in diesem Artikel gesetzten Verlinkungen dienen der weiteren Information und sind insofern möglich die Originalquellen. Es besteht keine bezahlte Kooperation. Eine aktive Zusammenarbeit besteht zum gegebenen Zeitpunkt zum BfR, die Inhalte des Artikels beziehen sich nicht auf diese Zusammenarbeit.)
Es bestand Bedarf zur Verbesserung und 2013 wurde das Tierschutzgesetz erneuert insbesondere mit Veränderungen zur Nutztierhaltung und des Qualzuchtverbotes. Wer sich insbesondere für diese Novellierung interessiert findet einen übersichtlichen Text auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirdschaft.
Zurück zur Wissenschaft: In meiner wissenschaftlichen Laufbahn kam auch ich mit Tierversuchen in Berührung: Sei es als studentische Hilfskraft um Mäuse zu füttern und zu wiegen, als Praktikant um zu verstehen warum Krallenfrösche bei der Entdeckung von Geschmacksstoffen essentiell sind oder als Post Doc um Fragen in Seminaren zu stellen, in denen neue nicht operative Vermessungsmethoden am Mausherzen vorgestellt wurden.
Wurde ein Versuchsvorhaben mit Tieren genehmigt, wird die Nichttechnische Zusammenfassung , die allgemeinverständlich vom Wissenschaftler geschrieben werden sollte, veröffentlicht. Seit 2013 wurde dies mit der Erneuerung des Tierschutzgesetzes von der EU als Forderung an die Mitgliedstaaten abgegeben. Jedes Land setzt dies etwas abgeändert um. Deutschland ist neben Großbritannien jedoch eines der Länder, in dem die Einsicht in diese Daten gut möglich ist.
Eine wissenschaftliche Auswertung darüber findet sich bei Taylor et. al. Englischer Originaltext!
In Deutschland hat man die Aufgabe der Bereitstellung dieser Information dem Bundesinstitut für Risikobewertung übertragen. Dieses sammelt alle Projektzusammenfassungen und stellt sie über die Webseite animaltestinfo.de transparent und leicht zugänglich allen zur Verfügung. Das heißt jedes Versuchsvorhaben an Tieren, dass in Deutschland genehmigt wurde, ist in dieser Datenbank mit allgemeinverständlichen Informationen gelistet. In einer Suchmaske, kann u.a. nach Tierart, Stichwort und Jahr gefiltet werden.
Eine vergleichsweise lange Liste an Tieren findet sich in dieser Maske. Nach eingängiger Recherche wird klar warum: als Tierversuch gelten auch Handlungen und Untersuchungen an Tieren die ihr Verhalten (Einzel- oder Gruppenhaltung) aufklären oder ihr Wohlbefinden (Ernährung, Bewegung) sichern sollen. Oft ist auch die Verbesserung von Haltungsbedingungen, wie bei Zootieren Gegenstand eines Antrags.
Pro Monat greifen etwa 1000 Nutzer auf die Datenbank zu. Gleichzeitig erlaubt es Wissenschaftlern am BfR die Informationen in der Datenbank auszuwerten. Fragen zur Anzahl der Versuchsvorhaben und zu den Erkrankungen, die im Forschungsinteresse sind, sind hier nur der Anfang. Da die Wissenschaftler stets begründen müssen, ob eine Alternativmethode zu ihrem Versuch möglich ist bzw. warum der Tierversuch notwendig ist, ist diese Datenbank auch ein guter Spiegel zum Entwicklungsstand alternativer Methoden. Nehmen über die Zeit zum Beispiel hochspezifische Fragestellungen zu, die leider noch den Einsatz von Tieren verlangen aber allgemeinere Fragestellungen ab, da hier alternative Methoden vergleichbare Ergebnisse liefern wird auch folglich die Gesamtzahl der verwendeten Tiere konsequent sinken.
Eine ausführlichen Artikel über die Datenbank und dem Zweck den Tierversuche erüllen können liefert die aktuelle Ausgabe des BfR2Go.
Fazit: In Deutschland werden Tierversuche zur Klärung wissenschaftlicher Fragen durchgeführt. Die gesetzlichen Vorgaben sind streng und verlangen ein langes und ausführliches Antragsprozedere. Die Aussage, Tierversuche seien nicht auf den Menschen zu übertragen ist zu kategorisch und zu allgemein. Tierversuche erlauben Rückschlüsse auf den Menschen. Ohne Tierversuche hätten wir keine Arzneimittel. Langfristig besteht jedoch auch von Seiten der Politik und Wissenschaft das Ziel Tierversuche abzuschaffen. Das zu ermöglichen heißt, entsprechende Alternativmethoden zu finden. Erste Ansätze gibt es: 3D-Zellkulturen, Organoide, Organ-on-the-Chip-Technik als Beispiel. Noch können sie Tierversuche nicht vollständig ersetzen – NOCH nicht.
3 Interessante Fakten zum Schluss:
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In Deutschland sind Tierversuche zur Entwicklung von Kosmetika verboten!
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Seit dem Launch der Datenbank Animaltestinfo.de , seit 2013, gibt es nachweislich keine Versuche an Menschenaffen in Deutschland. Schaut gern selbst nach.
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Als Tierversuch gelten auch das Markieren von geschützten Wildtierarten wie Luchsen. Tierversuche dienen also auch dem Arterhalt!
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